Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Projekt 1 Haustechnik GmbH & Co. KG (Projekt 1) 

  • 1 Geltungsbereich, Allgemeines
    (1) Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer abschließt.
    (2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 
    § 2 Angebot und Vertragsabschluss 
    (1) Die Angebote der Projekt 1 sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, der Menge, der Lieferfrist, der Liefermöglichkeiten und der Nebenleistungen – freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung. 
    (2) Sofern eine Bestellung – auch außerhalb des Online-Shops – als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann diese von Projekt 1 durch Versand einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Wochen angenommen werden. Der Kunde bleibt bis zu diesem Zeitpunkt an das Angebot gebunden. 
    (3) Projekt 1 behält sich vor, zwingende, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vorzunehmen. 
    (4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Projekt 1 speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten per E-Mail zu. 
    § 3 Überlassene Unterlagen 
    An allen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Entwicklungen, Zeichnungen, behält sich Projekt 1 die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Projekt 1 erteilt dem Kunden eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit Projekt 1 das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 (4) annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an Projekt 1 zurückzusenden. 
    § 4 Lieferfristen und Verzug 
    (1) Lieferfristen und –termine sind unverbindlich, sofern nicht gesondert vereinbart. Teillieferungen oder Teilleistungen sind zulässig.   
    (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat Projekt 1 auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Projekt 1, die Lieferungen bzw. die Leistung und die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung, mindestens jedoch sieben Werktagen, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Verzuges kann der Kunde eine Nachfrist setzen. Diese muss jedoch mindestens 14 Werktage betragen. 
    (3) Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. 
    (4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Projekt 1 berechtigt, den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. 
    § 5 Preise und Zahlung 
    (1) Die Preise eines Angebotes gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, zzgl. Versandkosten. 
    (2) Die Preise der Projekt 1 verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 
    (3) Die Rechnungen werden von Projekt 1 an die TeamFaktor NW GmbH abgetreten. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf dem Beiblatt der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. 
    (4) Projekt 1 ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Projekt 1 berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 
    (5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Projekt 1 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Kommt der Kunde mit den Zahlungsverpflichtungen aus früheren Verbindlichkeiten in Verzug, werden alle bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. 
    (6) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind. 
    § 6 Lieferung, Versandkosten, Rückversand 
    (1) Der Kaufgegenstand wird an die vom Kunden mitgeteilte Adresse ausgeliefert. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst oder bei Palettenware per Spedition. Die Art der Lieferung hängt von dem oder den bestellten Artikeln ab. 
    (2) Die Paketlieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift in Deutschland. Die Palettenlieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift auf dem deutschen Festland, eine Palettenlieferung auf die deutschen Inseln ist ausgeschlossen. 
    (3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit Fahrzeugen des Paketdienstes bzw. der Spedition zu erreichen ist. Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet der Transport die Anlieferung der Ware auf LKW-befahrbarer Straße bis zur Abladestelle am Fahrzeug (frei Bordsteinkante), nicht jedoch den Weitertransport zur Verwendungs- bzw. Lagerstelle. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW (je nach Menge und Umfang der Bestellung) mit einem Gewicht von 7,5 Tonnen bis hin zu 40 Tonnen zugelassen und geeignet sein. Die Entladestelle muss eben sein, so dass mit Hebebühne und Palettenwagen bzw. Gabelstapler abgeladen werden kann. 
    (4) Die Organisation und unmittelbaren Kosten des Rückversands gegen zu Lasten des Kunden. Wird der Rückversand von der Projekt 1 übernommen werden dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt. 
  • 7 Gefahrübergang, Annahmeverzug
    (1) Die Gefahr geht bei Versendung auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
    (2) Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 
    (3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Projekt 1 berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist. 
    § 8 Eigentumsvorbehalt 
    (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Projekt 1. 
    (2) Der Kunde ist befugt, die seitens Projekt 1 gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten und/oder weiter zu veräußern. Er tritt Projekt 1 jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, ab und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist. Projekt 1 nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis von Projekt 1, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. 
    (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Projekt 1 berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Projekt 1 liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache ist Projekt 1 zu deren Verwertung befugt und der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. 
    (4) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, in jedem Fall der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf die Eigentumsrechte der Projekt 1 sofort zu widersprechen. 
    (5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die Projekt 1 vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Projekt 1 nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen, der Projekt 1 nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Projekt 1 das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Projekt 1 anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Projekt 1. 
    (6) Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zugunsten der Projekt 1 ausreichend gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Die Versicherungsansprüche tritt der Kunde hiermit an Projekt 1 ab. Projekt 1 nimmt diese Abtretung an. 
    (7) Der Kunde tritt Projekt 1 auch die Forderungen, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, zur Sicherung ab. Projekt 1 nimmt diese Abtretung an. 
    (8) Projekt 1 verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherung die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt Projekt 1. 
    § 9 Datenschutz 
    Die Verwendung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt grundsätzlich ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses entsprechend der Bestimmungen der DSGVO. 
    § 12 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand 
    (1) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 
    (2) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dritten Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der hierzu ergangenen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland wird ausgeschlossen. 
    (3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Einbeck. 
     
    Stand Juni 2023